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Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Professur für Gesang (Besoldungsgruppe: W2, Stellenumfang: 100 %)

an der Hochschule für Musik Dresden in der Fakultät I; eine Teilzeitoption ist gemäß § 5 Abs. 2 Sächsisches Gleichstellungsgesetz möglich.

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Veröffentlicht am
10.02.2026
Kategorie
Hochschule / Musikschule Professur
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden steht seit über 160 Jahren für Exzellenz, Innovation und Gemein­schaft in Kunst, Lehre und Forschung auf international herausragendem Niveau. Mehr als 1.200 Personen aus über 60 Ländern – ca. 700 Studierende, 150 Schülerinnen und Schüler des Sächsischen Landesgymnasium für Musik sowie 400 Mitarbeitende – engagieren sich gemeinsam in einem inspirierenden Miteinander auf einem modernen Campus für die Tradition und Zukunft der Musik sowie einen gelebten Austausch zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft. Auf diese Weise wirkt die HfM Dresden, national und international stark vernetzt, nachhaltig in die Region sowie in die Welt.

Anforderungen

Ihr Profil:
  • Persönlichkeit (m/w/d) auf herausragendem künstlerischem Niveau mit internationalem Renommee
  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise auf Hochschulniveau
Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen. Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.

Besondere Anforderungen

Das Aufgabenfeld der Professur umfasst unter anderem:
  • Lehre im Hauptfach Gesang in allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen
  • Lehre im Fach Lehrpraxis Gesang in der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung
  • Mitverantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung der Fachrichtung Gesang
Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (100 %) in der Regel 20 Semesterwochenstunden.